Die Bedeutung des � 181 BGB als gesetzliche Grenze der Vertretungsmacht ist mehr als hundert Jahre nach seinem Inkrafttreten immer noch Gegenstand lebhafter wissenschaftlicher Diskussion. Die Einf�hrung des � 35 Abs. 4 S. 1 im Rahmen der GmbH-Reform von 1980 setzte einen Kontrapunkt zu der bisherigen Anwendung der Bestimmung und f�hrte zu widerspr�chlichen Auslegungsans�tzen in Form von Analogie- und Umkehrschl�ssen und damit zu Rechtsunsicherheit. Sven Claussen zeigt in seiner Arbeit, da� � 35 Abs. 4 S. ...
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Die Bedeutung des � 181 BGB als gesetzliche Grenze der Vertretungsmacht ist mehr als hundert Jahre nach seinem Inkrafttreten immer noch Gegenstand lebhafter wissenschaftlicher Diskussion. Die Einf�hrung des � 35 Abs. 4 S. 1 im Rahmen der GmbH-Reform von 1980 setzte einen Kontrapunkt zu der bisherigen Anwendung der Bestimmung und f�hrte zu widerspr�chlichen Auslegungsans�tzen in Form von Analogie- und Umkehrschl�ssen und damit zu Rechtsunsicherheit. Sven Claussen zeigt in seiner Arbeit, da� � 35 Abs. 4 S. 1 GmbHG als deklaratorische Korrekturnorm nur eine Fehlentwicklung in der Anwendung des � 181 BGB als Grenze der Insichgesch�fte im Gesellschaftsrecht bereinigt und dessen Charakter als Gl�ubigerschutznorm unterstreicht. Durch diese Analyse beseitigt er die Widerspr�che, die seit 1980 zwischen der Anwendung des � 181 BGB und des � 35 Abs. 4 S. 1 GmbHG bestehen. Sodann entwickelt er ein durchg�ngiges Konzept f�r die Anwendung dieser Bestimmungen in den wichtigsten Gesellschaftsformen.
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