Zu den in der Offentlichkeit am intensivsten diskutierten Themenfeldern des Staatskirchenrechts zahlen seit jeher die Kirchenfinanzen. Sie werden vor allem dort kritisch dort hinterfragt, wo sie Resultat staatlichen Leistungshandelns sind. In besonderem Maae gilt dies fur die sog. Staatsleistungen, fur wiederkehrende Leistungen des Staates an die Kirchen also, die ihren historischen Grund in Rechtstiteln aus der Zeit vor dem Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung haben und als Ausgleich fur die Sakularisation ...
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Zu den in der Offentlichkeit am intensivsten diskutierten Themenfeldern des Staatskirchenrechts zahlen seit jeher die Kirchenfinanzen. Sie werden vor allem dort kritisch dort hinterfragt, wo sie Resultat staatlichen Leistungshandelns sind. In besonderem Maae gilt dies fur die sog. Staatsleistungen, fur wiederkehrende Leistungen des Staates an die Kirchen also, die ihren historischen Grund in Rechtstiteln aus der Zeit vor dem Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung haben und als Ausgleich fur die Sakularisation kirchlichen Vermogens dienen. Der die Staatsleistungen regelnde und gem. Art. 140 GG bis heute fortgeltende Art. 138 Abs. 1 WRV steht im Dienst einer behutsamen Entflechtung der uberkommenen Leistungsbeziehungen. Er stellt klar, dass die Staatsleistungen mit der Verfassung in Einklang stehen, nimmt den Landern die Moglichkeit, sich ihrer ohne Ablosung zu entledigen und sieht vor, dass die Staatsleistungen bis zur Ablosung beibehalten werden. Zugleich verpflichtet er die Landesgesetzgeber auf ihre Ablosung. Allerdings verwehrt er den Landern, eine Ablosung ohne ein vorheriges Tatigwerden des Bundes vorzunehmen, weil er bestimmt, dass es zunachst dem Reich - unter der Geltung des Grundgesetzes: dem Bund - obliegt, die Grundsatze fur die Ablosung aufzustellen. Nachdem ein solches Gesetz uber die Ablosungsgrundsatze bislang bekanntlich weder erlassen noch uber Jahrzehnte hinweg auch nur ernsthaft in Angriff genommen worden ist, ist seit einiger Zeit Bewegung in die Diskussion um eine Ablosung gekommen. Dieser Umstand war Anlass, die 57. "Essener Gesprache zum Thema Staat und Kirche" der Frage "Ablosung der Staatsleistungen - Gefahr oder Chance fur das Verhaltnis von Staat und Kirche?" zu widmen. Zu diesem Zweck behandelte die Tagung zunachst in einem ersten Teil Grundsatzfragen der Staatsleistungen, namentlich deren Entstehung und Entwicklung, ebenso aber auch deren heutigen Status. Hieran schloss sich als zweiter Teil ein Ausblick auf die politischen Reformperspektiven und die mogliche Ausgestaltung eines Ablosungsgrundsatzegesetzes an, in den auch die Perspektiven der Kirchen einbezogen wurden. Der dritte und letzte Teil der Tagung schliealich weitete den Blick in dreifacher Hinsicht: in rechtsvergleichender Hinsicht durch die Erorterung der Frage, in welchem Umfang andere Staaten Europas Staatsleistungen an die Kirchen kennen und ob bzw. wie die Frage einer Ablosung dort geregelt oder diskutiert wird, in sachlicher Hinsicht durch eine Einbeziehung der Zukunftsperspektiven der staatlichen Forderung von Religionsgemeinschaften auaerhalb der Staatsleistungen und in politisch-zeitgeschichtlicher Hinsicht durch die Erorterung, wie sich eine Ablosung der Staatsleistungen auf das Verhaltnis von Staat und Kirche in Deutschland auswirken konnte.
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