Das heute praktizierte Zivilrecht hat sich vom Text des BGB bisweilen weit entfernt. Es wurde auf der Grundlage und im Rahmen des BGB gestaltet, steht aber auch in einem weit dar�ber hinausreichenden Traditionszusammenhang. Es ist ein zentrales Anliegen des hier vorgelegten Kommentars, diesen Zusammenhang sichtbar zu machen. Das erscheint besonders wichtig in einer Zeit, in der sich die Konturen einer europ�ischen Privatrechtsordnung abzuzeichnen beginnen. Auch diese neue europ�ische Privatrechtsordnung wird, bewusst ...
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Das heute praktizierte Zivilrecht hat sich vom Text des BGB bisweilen weit entfernt. Es wurde auf der Grundlage und im Rahmen des BGB gestaltet, steht aber auch in einem weit dar�ber hinausreichenden Traditionszusammenhang. Es ist ein zentrales Anliegen des hier vorgelegten Kommentars, diesen Zusammenhang sichtbar zu machen. Das erscheint besonders wichtig in einer Zeit, in der sich die Konturen einer europ�ischen Privatrechtsordnung abzuzeichnen beginnen. Auch diese neue europ�ische Privatrechtsordnung wird, bewusst oder unbewusst, auf historischen Grundlagen aufbauen. Zu diesen Grundlagen geh�ren heute vor allem die nationalen Kodifikationen und die sie ausgestaltende Rechtsprechung und Rechtswissenschaft. Diese nationalen Rechtsstrukturen m�ssen sich ihrerseits kritisch auf ihre Voraussetzungen hin befragen lassen. Wie sind diese Strukturen entstanden? Von welchen Traditionen und Vorstellungen sind sie gepr�gt? Wie haben sie sich im Laufe der Zeit bew�hrt oder ver�ndert? Welche Erfahrungen haben wir in Deutschland mit ihnen gemacht? Worin liegen die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Problemfelder und Probleml�sungen vor dem BGB, im BGB und seit dem BGB? Von welchen �konomischen, kulturellen und sozialen Faktoren sind sie gepr�gt worden? Wie bew�hrt sich unser Privatrecht vor den neuen Herausforderungen Europas? Je besser wir derartige Fragen beantworten k�nnen, desto mehr Geh�r werden wir in der beginnenden europ�ischen Grundlagendiskussion finden. Band I zum Allgemeinen Teil des BGB ist im Jahre 2003 erschienen, Band II erschien 2007 als Doppelband und erfasst den Allgemeinen Teil des Schuldrechts, Band III nun dessen Besonderen Teil.
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