Excerpt from R???misches Staatsrecht, Vol. 2: II. Abtheilung Von den Schwierigkeiten, welche die arcmm z'nqrcru der Forschung entgegenstellen, rede ich nicht. Aber auch die Dar stellung des Principats in seinem Gesammtwesen ist keine leichte Aufgabe, theils insofern die Gliederung des weitsehich tigen Stoffes an keiner ???berlieferten Determinirung einen Anhalt findet und der freien Gestaltung unterliegt, theils insofern das Gesammtbild, um lebendig und vollst???ndig zu sein auf jedem Specialgebict von den wesentlichen ...
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Excerpt from R???misches Staatsrecht, Vol. 2: II. Abtheilung Von den Schwierigkeiten, welche die arcmm z'nqrcru der Forschung entgegenstellen, rede ich nicht. Aber auch die Dar stellung des Principats in seinem Gesammtwesen ist keine leichte Aufgabe, theils insofern die Gliederung des weitsehich tigen Stoffes an keiner ???berlieferten Determinirung einen Anhalt findet und der freien Gestaltung unterliegt, theils insofern das Gesammtbild, um lebendig und vollst???ndig zu sein auf jedem Specialgebict von den wesentlichen Momenten die Summe zrehen muss, und doch um Gesammtbild zu bleiben, die einzelnen Kreise jener umfassenden Regierungsth???tigkeit nicht in mono graphischer Ausf???hrliehkeit entwickeln darf. Ich habe mich be m???ht sowohl den Wald wie auch den einzelnen Baum zu seinem Recht kommen zu lassen, allerdings aber auch dabei empfunden, mit welcher Nothwcndigkeit die allgemeine Darstellung des Principats zu ihrer Erg???nzung eine Reihe eindringender Mono graphien erfordert. Zu meiner Freude habe ich bei dieser zweiten Bearbeitung wenigstens eine solche zugleich Vor und Nacharbeit dankbar benutzen k???nnen} ich meine Otto Hirsch felds Untersuchungen ???ber die kaiserlichen Procuratoren und die verwandten Beamtenkategorien, in welchen mit vollstau diger Beherrschung auch des fr???her nur angsnutzten tiber reichen epigraphischen Materials ein wichtiger Theil des kaiserlichen Regiments zum ersten Mal mit anschaulicher Rea lit???t dargestellt werden ist. Allerdings, wenn auf den ???lteren b'omhungsgebieten die gedankem und kenntnisslose Buchmacherei mittelst der fr???her gef???rderten Erze ih? Bequemes Ge sch???ft fortzusetzen im Stande ist, werden auf diesem erst jetzt allm???hlich die ersten Wege in angestrengter Arbeit geebnet. Aber eben darum d???rfen wir hoffen, dass die j???ngeren Arbeitsgenossen sich demselben vorzugsweise zuwenden werden; 'und auch sie werden erkennen, dass nach dem Gesetz der Wechselwirkung zwischen dem Ganzen und dem Theil die Vorbedingung f???r jede Specialuntegsuchung wieder die zusammenfassende Orien tirung ???ber das Wesen' des Principats ist, wie der gegenw???rtige Band sie zu geben wenigstens versucht. About the Publisher Forgotten Books publishes hundreds of thousands of rare and classic books. Find more at ... This book is a reproduction of an important historical work. Forgotten Books uses state-of-the-art technology to digitally reconstruct the work, preserving the original format whilst repairing imperfections present in the aged copy. In rare cases, an imperfection in the original, such as a blemish or missing page, may be replicated in our edition. We do, however, repair the vast majority of imperfections successfully; any imperfections that remain are intentionally left to preserve the state of such historical works.
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Add this copy of Römisches Staatsrecht, Vol. 2: II. Abtheilung (Classic to cart. $25.27, new condition, Sold by Paperbackshop rated 4.0 out of 5 stars, ships from Bensenville, IL, UNITED STATES, published 2018 by Forgotten Books.