Das in Art. 50 GRCh verankerte strafrechtliche Justizgrundrecht, dass niemand f???r dieselbe Tat zweimal bestraft werden darf, ist mit dem Vertrag von Lissabon Bestandteil des unionalen Prim???rrechts geworden. In f???nf Fallgruppen untersucht die Arbeit den Anwendungsbereich der Norm sowohl im Kriminalstrafrecht und im Strafrecht im weiteren Sinne.
Read More
Das in Art. 50 GRCh verankerte strafrechtliche Justizgrundrecht, dass niemand f???r dieselbe Tat zweimal bestraft werden darf, ist mit dem Vertrag von Lissabon Bestandteil des unionalen Prim???rrechts geworden. In f???nf Fallgruppen untersucht die Arbeit den Anwendungsbereich der Norm sowohl im Kriminalstrafrecht und im Strafrecht im weiteren Sinne.
Read Less