???Schwerstkriminelle geh???ren f???r immer weggesperrt!??? Diese Aussage kann man immer wieder und, wie es scheint, immer ???fter h???ren - in Zeitungen, an Stammtischen, ja sogar in Reden von PolitikerInnen. Eine derartige Forderung sieht den Sinn der Freiheitsstrafe offenkundig in der gesellschaftlichen Exklusion von Menschen. Dieser Position stehen aber seit den 1970er Jahren eine Straftheorie und -praxis entgegen, die das Ziel von Strafe in der Reintegration der T???terInnen sehen: Menschen werden aus der Gesellschaft ...
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???Schwerstkriminelle geh???ren f???r immer weggesperrt!??? Diese Aussage kann man immer wieder und, wie es scheint, immer ???fter h???ren - in Zeitungen, an Stammtischen, ja sogar in Reden von PolitikerInnen. Eine derartige Forderung sieht den Sinn der Freiheitsstrafe offenkundig in der gesellschaftlichen Exklusion von Menschen. Dieser Position stehen aber seit den 1970er Jahren eine Straftheorie und -praxis entgegen, die das Ziel von Strafe in der Reintegration der T???terInnen sehen: Menschen werden aus der Gesellschaft ausgeschlossen, um ihnen schrittweise die soziale Integration bzw. Inklusion zu erm???glichen. Inwiefern kann aber die Praxis des Strafvollzugs das Einschlie???en in die Gesellschaft ???berhaupt f???rdern? Welche Inklusions- und Exklusionsprozesse laufen im Mikrosystem Gef???ngnis selbst ab? Und was ist daraus f???r die Straftheorie und Strafpraxis zu folgern?
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