Mit dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn hat der Gesetzgeber den Niedriglohnsektor in der Bundesrepublik neu gestaltet. Unangemessene Lohne sollen verhindert werden, unter anderem um die Sozialversicherung heute und in Zukunft zu stabilisieren und menschenwurdige Arbeitsbedingungen auszugestalten. Um diese Ziele zu erreichen, hat der Gesetzgeber mit dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn ein Instrument gewahlt, das vielfaltige verfassungsrechtliche Fragen aufwirft. Das betrifft das Verhaltnis von staatlicher ...
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Mit dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn hat der Gesetzgeber den Niedriglohnsektor in der Bundesrepublik neu gestaltet. Unangemessene Lohne sollen verhindert werden, unter anderem um die Sozialversicherung heute und in Zukunft zu stabilisieren und menschenwurdige Arbeitsbedingungen auszugestalten. Um diese Ziele zu erreichen, hat der Gesetzgeber mit dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn ein Instrument gewahlt, das vielfaltige verfassungsrechtliche Fragen aufwirft. Das betrifft das Verhaltnis von staatlicher Gesetzgebung und Tarifautonomie ebenso wie die Arbeitsvertragsfreiheit. Der Gesetzgeber hat den Mindestlohn in seinem Anwendungsbereich sehr differenziert gestaltet. Durch Ausnahmeregelungen fallen mehrere Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vollstandig oder doch zeitweise aus seinem Anwendungsbereich heraus. In den vorliegenden Gutachten werden die Verfassungsmaaigkeit des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns und die Zulassigkeit gesetzlicher Ausnahmen unter volker-, europa- und verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten untersucht.
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