Bei der strafrechtlichen Aufarbeitung von Diktaturen gibt es ein grundsatzliches Problem: Es ist nicht Aufgabe des Strafrechts Gerechtigkeit herzustellen, sondern individuelle Schuld festzustellen und zu sanktionieren. Doch welche Bedeutung hat dann die Justiz bei der Aufarbeitung von Diktaturen? Was konnen juristische Verfahren leisten und welche gesellschaftlichen Erwartungen werden an die Rechtsprechung gerichtet? Welche Instrumentarien stehen dem Rechtsstaat bei der Aufarbeitung seiner diktatorischen Vergangenheit ...
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Bei der strafrechtlichen Aufarbeitung von Diktaturen gibt es ein grundsatzliches Problem: Es ist nicht Aufgabe des Strafrechts Gerechtigkeit herzustellen, sondern individuelle Schuld festzustellen und zu sanktionieren. Doch welche Bedeutung hat dann die Justiz bei der Aufarbeitung von Diktaturen? Was konnen juristische Verfahren leisten und welche gesellschaftlichen Erwartungen werden an die Rechtsprechung gerichtet? Welche Instrumentarien stehen dem Rechtsstaat bei der Aufarbeitung seiner diktatorischen Vergangenheit uberhaupt zur Verfugung? Der Band beleuchtet die strafrechtliche Verfolgung von NS-Verbrechen in beiden deutschen Staaten und die Aufarbeitung des DDR-Unrechts nach der Wiedervereinigung. Zudem nimmt er die juristische Verfolgung von Diktaturverbrechen in Ostmittel-, Sud- und Sudosteuropa genauer in den Blick. So wird die Praxis strafrechtlicher Aufarbeitungsbemuhungen in Polen, Bulgarien, Rumanien, Spanien und Griechenland analysiert und damit ein wichtiger Beitrag zur Diskussion uber Moglichkeiten und Grenzen strafrechtlicher Diktaturaufarbeitung in Europa geleistet.
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