Dieses historische Buch kann zahlreiche Tippfehler und fehlende Textpassagen aufweisen. Kaufer konnen in der Regel eine kostenlose eingescannte Kopie des originalen Buches vom Verleger herunterladen (ohne Tippfehler). Ohne Indizes. Nicht dargestellt. 1888 edition. Auszug: ...welche noch in der Bambergensis sich findet, bat die PGO. gestrichen. Dennoch ist die gemeinrechtliche Wissenschaft uber das Verhaltnis beider Delikte zu einander zn feststehender Ansicht nicht gelangt; insbesondere wurde (so auch Theresia und ALR.) ...
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Dieses historische Buch kann zahlreiche Tippfehler und fehlende Textpassagen aufweisen. Kaufer konnen in der Regel eine kostenlose eingescannte Kopie des originalen Buches vom Verleger herunterladen (ohne Tippfehler). Ohne Indizes. Nicht dargestellt. 1888 edition. Auszug: ...welche noch in der Bambergensis sich findet, bat die PGO. gestrichen. Dennoch ist die gemeinrechtliche Wissenschaft uber das Verhaltnis beider Delikte zu einander zn feststehender Ansicht nicht gelangt; insbesondere wurde (so auch Theresia und ALR.) selbst bei erwie sener Totungsabsicht der Begriff der Aussetzung (in seiner schwerern Gestalt) als gegeben angenommen. Die moderne Gesetzgebung (schon Bayern 1813 Art. 174) erweitert, im Anschlusse an das kanonische Recht, das Delikt auf die Aussetzung von Hilfsbedurftigen (Isvuicli) uberhaupt, II. Begriff. Nach dem RStGB. ( 221) umfat die Aussetzung folgende Begriffsmertmale: 1. Als Objekt eine wegen jugendlichen Alters, Gebrechlichkeit oder Krankheit hilflose Person. Bezuglich des jugendlichen Alters ist die feste Altersgrenze des preutz. StGB. (7 Jahre) mit Recht beseitigt es wird also darauf ankommen, ob das ausgesetzte Kind bereits genugend entwickelt ist, um durch eigene Kraft, bez. durch Anrufung fremder Unterstutzung sich aus der hilflosen Lage zu befreien. Die Gebrechlichkeit kann, mu aber nicht, durch Altersschwache hervorgerufen sein. Als Krankheit sind auch Geistesstorungen (nicht aber eine in normalen physiologischen Zustanden begrundete Bewutlosigkeit wie tiefer Schlaf u. dgl.), insbesondere Intoxikation?-und Rauschzustande anzusehen'). 2. Als Handlung entweder s) ein Aussetzen im engem Sinn, das Versetzen aus dem bisherigen Zustande in einen andern; vollendet mithin, sobald jene Beziehungen zur Auenwelt, in welchen der Verletzte sich bisher befunden, gelost worden sind. Und zwar ein Aussetzen in...
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Seller's Description:
New. Print on demand Text in German. Sewn binding. Cloth over boards. 763 p. 23rd 23. Aufl. (41. 43. Tausend). Nach Dem Tode Des Verfassers Besorgt Von Eberhard Schmidt. Reprint.
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