Kurspflegema?nahmen - zwischen strafbarer Marktmanipulation und zul?ssiger Kursstabilisierung: Ist jenseits der Safe Harbour"-Regelung Raum f?r zul?ssige Kurspflege?
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Die Arbeit besch???ftigt sich mit Kurspflegema???nahmen, also denjenigen Handlungen, die den B???rsenkurs eines Finanzinstruments so beeinflussen sollen, dass er seinem realen wirtschaftlichen Wert besser entspricht. Insbesondere das sog. Flipping", das Absto???en von Papieren kurz nach der Emission um hierdurch einen schnellen Spekulationsgewinn zu erzielen, kann den Kurs neuer Wertpapiere weit unter den realen wirtschaftlichen Wert sinken lassen und damit langfristige Anleger verschrecken. Mit Kurspflegema???nahmen soll u ...
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Die Arbeit besch???ftigt sich mit Kurspflegema???nahmen, also denjenigen Handlungen, die den B???rsenkurs eines Finanzinstruments so beeinflussen sollen, dass er seinem realen wirtschaftlichen Wert besser entspricht. Insbesondere das sog. Flipping", das Absto???en von Papieren kurz nach der Emission um hierdurch einen schnellen Spekulationsgewinn zu erzielen, kann den Kurs neuer Wertpapiere weit unter den realen wirtschaftlichen Wert sinken lassen und damit langfristige Anleger verschrecken. Mit Kurspflegema???nahmen soll u. a. dieser negative Effekt ausgeglichen werden: Es handelt sich im Wesentlichen um St???tzungsk???ufe, durch die der Kurs des jeweiligen unter Druck geratenen Wertpapiers gest???tzt werden soll. Auch diese Gesch???fte dienen nicht dem Erwerb von langfristigen Anlageobjekten, sollen aber - im Gegensatz zu spekulativen Gesch???ften - keinen Spekulationsgewinn erm???glichen, sondern lediglich emissionsbedingte Kursschwankungen gl???tten. Kurspflegema???nahmen k???nnen daher in Konflikt mit ??? 20a WpHG (Verbot der Marktmanipulation) geraten, der - zum Schutz der M???rkte und Anleger - unter bestimmten Voraussetzungen die Beeinflussung von B???rsenkursen unter Strafe stellt, darunter auch die Einflussnahme durch Handelsgesch???fte. Da der Abschluss von Gesch???ften aber gerade Sinn und Zweck des Handels an der B???rse ist sieht das Gesetz in der sog. Safe-Harbours"-Verordnung eine Sammlung von Kurspflegema???nahmen vor, die zul???ssig und keinesfalls strafbar sind. Die Arbeit befasst sich nun mit der Frage, ob Kurspflegema???nahmen jenseits dieser Safe-Harbours"-Verordnung zul???ssig sein k???nnen. Die EG-Verordnung ist n???mlich anerkannterma???en nicht abschlie???end und enth???lt zahlreiche Anforderungen, die mit dem Ziel der Unterbindung von Kursmanipulation allenfalls lose in Verbindung stehen.
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