Die weite Auslegung des Handeltreibens f???hrt zu schweren Friktionen mit dem Allgemeinen Teil des StGB. Im Jahr 2005 befasste sich der Gro???e Senat f???r Strafsachen mit dieser Problematik. Er billigte zwar die bisherige Auslegung, benannte aber ferner M???glichkeiten zur L???sung der Probleme. Inwiefern diese nunmehr tats???chlich ???berwunden sind, ist Gegenstand der Arbeit. Dabei wird zun???chst die fr???here Rechtsprechung und Literatur betrachtet. Sodann wird die Entscheidung des Gro???en Senats sowie ihre ...
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Die weite Auslegung des Handeltreibens f???hrt zu schweren Friktionen mit dem Allgemeinen Teil des StGB. Im Jahr 2005 befasste sich der Gro???e Senat f???r Strafsachen mit dieser Problematik. Er billigte zwar die bisherige Auslegung, benannte aber ferner M???glichkeiten zur L???sung der Probleme. Inwiefern diese nunmehr tats???chlich ???berwunden sind, ist Gegenstand der Arbeit. Dabei wird zun???chst die fr???here Rechtsprechung und Literatur betrachtet. Sodann wird die Entscheidung des Gro???en Senats sowie ihre Entwicklung untersucht. Im Anschluss werden neuere Rechtsprechungstendenzen analysiert. Hierbei zeigt sich, dass die ???berkommenen Probleme fortbestehen. Wegen der anhaltenden Heterogenit???t innerhalb der Rechtsprechung ist eine erneute Vorlage an den Gro???en Senat f???r Strafsachen zwingend geboten.
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