Das V???lkerstrafrecht darf heute in seinem Kernbereich als akzeptiert gelten: V???lkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen werden von der internationalen Gemeinschaft als solche gebrandmarkt und diejenigen, die solche Verbrechen befohlen, gesteuert oder ausgef???hrt haben, zumindest teilweise zur Verantwortung gezogen. Doch wie gro??? ist der Kreis der Beteiligten, deren v???lkerstraftatf???rdernde Handlungen bislang noch nicht in das Blickfeld der ???ffentlichkeit geraten sind? Wann machen sich ...
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Das V???lkerstrafrecht darf heute in seinem Kernbereich als akzeptiert gelten: V???lkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen werden von der internationalen Gemeinschaft als solche gebrandmarkt und diejenigen, die solche Verbrechen befohlen, gesteuert oder ausgef???hrt haben, zumindest teilweise zur Verantwortung gezogen. Doch wie gro??? ist der Kreis der Beteiligten, deren v???lkerstraftatf???rdernde Handlungen bislang noch nicht in das Blickfeld der ???ffentlichkeit geraten sind? Wann machen sich beispielsweise Mitarbeiter eines Kriegswaffen produzierenden Unternehmens, eines Rohstoffe in einem Krisengebiet f???rdernden Konzerns oder die Berater und Assistenten der Befehlshabenden v???lkerrechtlich strafbar? Die Autorin versucht diese Fragen anhand einer Aufarbeitung insbesondere der N???rnberger Wirtschaftsverfahren und der Judikatur der beiden Ad hoc-Tribunale, eines funktionalen Mikrovergleichs des deutschen und des angloamerikanischen Teilnahmerechts sowie der rechtstheoretischen Begr???ndung der Beihilfestrafbarkeit zu beantworten. Vor diesem Hintergrund legt sie die Teilnahmevorschriften der Artikel 25(3)(c) und (d) IStGH-Statut im Detail aus, wobei sie insbesondere aufzeigt, dass die v???lkerstrafrechtliche Beihilfe auch unter dem Rom-Statut keine F???rderungsabsicht im Sinne eines dolus directus ersten Grades erfordert. Im Ergebnis pl???diert die Autorin daf???r, v???lkerstraftatf???rdernde Handlungen auch im Bereich des Wirtschaftslebens dezidiert zu verfolgen, sofern der Handelnde ein tatspezifisches Risiko schafft und f???r diese Risikobegr???ndung die Verantwortung tr???gt. Letzteres ist innerhalb eines Unternehmens der Fall, wenn er hierf???r nach der innerorganisatorischen Kompetenzordnung aufgrund seiner Position und Funktion zust???ndig ist. Diese Arbeit wurde mit dem CBH-Dissertationspreis 2013 der Universit???t zu K???ln ausgezeichnet.
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Add this copy of Grund und Grenze der Beihilfestrafbarkeit im V to cart. $51.45, new condition, Sold by Ingram Customer Returns Center rated 5.0 out of 5 stars, ships from NV, USA, published 2013 by Books on Demand.