Gesetzeszwang Und Richterfreiheit: Rede Beim Antritt Des Prorektorates Der K÷niglich Bayerischen Friedrich-Alexanders-Universit?t Erlangen Am 4 November 1908 Gehalten (Classic Reprint)
Gesetzeszwang Und Richterfreiheit: Rede Beim Antritt Des Prorektorates Der K÷niglich Bayerischen Friedrich-Alexanders-Universit?t Erlangen Am 4 November 1908 Gehalten (Classic Reprint)
Excerpt from Gesetzeszwang und Richterfreiheit: Rede Beim Antritt des Prorektorates der K???niglich Bayerischen Friedrich-Alexanders-Universit???t Erlangen am 4 November 1908 Gehalten Alle bisher besprochenen F???lle haben ein Gemeinsames: Der Inhalt oder das Ma??? der an einen Tatbestand vom Gesetz gekn???pften Rechtsfolge soll sich nach den Umst???nden des Falles richten, also gegebenenfalls vom Richter ihnen en???prechend festgestellt werden. Aber dabei macht das Prinzip der, wie ich sie nennen m???chte, elastischen ...
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Excerpt from Gesetzeszwang und Richterfreiheit: Rede Beim Antritt des Prorektorates der K???niglich Bayerischen Friedrich-Alexanders-Universit???t Erlangen am 4 November 1908 Gehalten Alle bisher besprochenen F???lle haben ein Gemeinsames: Der Inhalt oder das Ma??? der an einen Tatbestand vom Gesetz gekn???pften Rechtsfolge soll sich nach den Umst???nden des Falles richten, also gegebenenfalls vom Richter ihnen en???prechend festgestellt werden. Aber dabei macht das Prinzip der, wie ich sie nennen m???chte, elastischen oder individualisierenden Rechtss???tze nicht Halt. Jeder Rechtssatz besteht bekanntlich darin, da??? an einen hypotlietiseh vorgestellten Tatbestand irgend eine Recht'sfolge angelm???pft wird. Fie die Beschaffenheit der Rechtsfolge, so kann folgerecht auch die des Tatbestandes, der sie hervorrufen soll, vom Gesetz entweder ein f???r allemal, schematisch, bestimmt oder in ihrer Feststellung der Beurteilung des Einzelfalles ???berlassen werden. Ein Beispiel: unter den Scheidungsgr???nden erw???hnt das bgb. In 5 1565 an erster Stelle den Ehebruch. Er wird als Scheidungsgrund absolut aufgestellt; f???r eine unterscheidende Beurteilung nach dem Mehr oder Minder der Unmoralit???t des Ehebrechers bleibt nicht der mindeste Spielraum. Iio ganz anders der 5 1568 "ein Ehegatte kann auf Scheidung klagen, wenn der andere Ehegatte durch schwere Verletzung der durch die Ehe begr???ndeten Pflichten oder durch ehrloses oder unsitt liches Verhalten eine so tiefe Zerr???ttung des ehelichen Verh???ltnisses verschuldet hat, da??? dem Ehegatten die Fortsetzung der Ehe nicht zugemutet werden kann. Wann ist das eine und das andere der Fall? Das Gesetz kommt uns zu Hilfe, indem es "grobe Mi???handlung als schwere Verletzung der Pflichten erkl???rt. ???brigens bleibt alles flie???end, unbestimmt, der abwertenden Beurteilung des Einzelf alles ???berlassen: nach ihm erst ergibt sich, ob eine solche l'flichtverletzung u. S. W. Vor gelegen, aber auch dies selbst im Fall der festgestellten Mi???handlung ob sie den vom Gesetz verlangten Zertittthngserfolg gehabt habe. About the Publisher Forgotten Books publishes hundreds of thousands of rare and classic books. Find more at ... This book is a reproduction of an important historical work. Forgotten Books uses state-of-the-art technology to digitally reconstruct the work, preserving the original format whilst repairing imperfections present in the aged copy. In rare cases, an imperfection in the original, such as a blemish or missing page, may be replicated in our edition. We do, however, repair the vast majority of imperfections successfully; any imperfections that remain are intentionally left to preserve the state of such historical works.
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