Die Ausweisung von Ausl???ndern aus der Bundesrepublik Deutschland infolge strafrechtlicher Verurteilung stellt eine besonders schwerwiegende Ma???nahme der Gefahrenabwehr im Aufenthaltsrecht dar, die auf Aufenthaltsbeendigung abzielt. Diese setzt mit dem Erfordernis einer Gefahr als Voraussetzung der Eingriffsma???nahme eine Gefahrenprognose der Beh???rde voraus. In der Verwaltungspraxis ist die Prognose von Erfahrungserw???gungen gepr???gt, kriminalprognostische Gutachten werden regelm??????ig nicht eingeholt. Anders ist ...
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Die Ausweisung von Ausl???ndern aus der Bundesrepublik Deutschland infolge strafrechtlicher Verurteilung stellt eine besonders schwerwiegende Ma???nahme der Gefahrenabwehr im Aufenthaltsrecht dar, die auf Aufenthaltsbeendigung abzielt. Diese setzt mit dem Erfordernis einer Gefahr als Voraussetzung der Eingriffsma???nahme eine Gefahrenprognose der Beh???rde voraus. In der Verwaltungspraxis ist die Prognose von Erfahrungserw???gungen gepr???gt, kriminalprognostische Gutachten werden regelm??????ig nicht eingeholt. Anders ist dies insbesondere im Strafvollstreckungsrecht. An strafvollstreckungsrechtliche Entscheidungen f???hlen sich die Ausl???nderbeh???rden jedoch nicht gebunden. Die Arbeit untersucht, ob die Anforderungen an die Gefahrenprognose im Ausweisungsrecht ausreichend beachtet werden.
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