Diplomarbeit aus dem Jahr 1985 im Fachbereich Philosophie - Philosophie des Mittelalters (ca. 500-1300), Note: 1,0, Universit???t M???nster (Fachbreich katholische Theologie), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Frage, was unter Person oder personalem Leben zu verstehen ist, bewegt heute viele Gem???ter. Biologen, Mediziner und Juristen versuchen, den Beginn und das Ende menschlicher Personalit???t zu definieren, da diese zeitliche Festlegung heute zum Problem geworden ist angesichts der Debatten um die sittliche Erlaubtheit ...
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Diplomarbeit aus dem Jahr 1985 im Fachbereich Philosophie - Philosophie des Mittelalters (ca. 500-1300), Note: 1,0, Universit???t M???nster (Fachbreich katholische Theologie), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Frage, was unter Person oder personalem Leben zu verstehen ist, bewegt heute viele Gem???ter. Biologen, Mediziner und Juristen versuchen, den Beginn und das Ende menschlicher Personalit???t zu definieren, da diese zeitliche Festlegung heute zum Problem geworden ist angesichts der Debatten um die sittliche Erlaubtheit der Abtreibung und der (aktiven) Euthanasie. Einige Moraltheologen unterscheiden zwischen biologisch-menschlichem und personal-menschlichem Leben, als g???be es eine Zeitspanne, in der ein Mensch noch nicht Person ist (und eine solche, in welcher er nicht mehr Person ist?). H???ufig l??????t man sich bei solchen ???berlegungen von pragmatischen Gesichtspunkten leiten, oder man interpretiert gewisse empirische Erkenntnisse aus der Embryonalentwicklung oder aus der Gehirnphysiologie voreilig als metaphysisch relevante Aussagen ???ber das Wesen des Menschen und seines Personseins. Demgegen???ber tut eine genuin philosophische Besinnung ???ber das Wesen der Person not. Eine Hauptursache der heutigen Unklarheit ???ber den Personbegriff besteht darin, da??? nicht mehr klar zwischen Verm???gen und aktueller Aus???bung desselben unterschieden wird, oder ontologisch gesagt: zwischen actus primus und secundus. Wenn auch ungeborene Kinder, Unm???ndige oder geistig Behinderte nicht aktuell in der Lage sind, gewisse Akte zu setzen, die man zu Recht als personal bezeichnet (z.B. freie Willensentscheidungen, Vernunftgebrauch, Kommunikation mit anderen usw.), so besagt dies noch nichts ???ber das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein der realen Verm???gen zu solchen Akten. Die W???rde der Person besteht nicht in der tats???chlichen (und damit zuf???lligen) Aus???bung gewisser F???higkeiten, sondern ist begr???ndet in ihrem Wesen als Inhaberin einer geistigen Natur. Was darunter zu verstehen ist, ist eine rein ph
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