Das ???lteste B???rgerbuch der Stadt Berlin f???hrt ins 15. Jahrhundert (1453 - 1700). Die B???rgerb???cher verzeichneten alle Neub???rger einschlie???lich der B???rgers???hne, die das B???rgerrecht erhielten. F???r den Erhalt des B???rgerrechts musste man ein B???rgergeld zahlen, den B???rgereid schw???ren und folgende Bedingungen erf???llen: Eheliche Geburt, keine Rechtsh???ndel in anderen Orten, wirtschaftliche Unabh???ngigkeit oder Meisterbrief (Lehrbrief), Stellen eines B???rgen, keine Leibeigenschaft. Nicht alle ...
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Das ???lteste B???rgerbuch der Stadt Berlin f???hrt ins 15. Jahrhundert (1453 - 1700). Die B???rgerb???cher verzeichneten alle Neub???rger einschlie???lich der B???rgers???hne, die das B???rgerrecht erhielten. F???r den Erhalt des B???rgerrechts musste man ein B???rgergeld zahlen, den B???rgereid schw???ren und folgende Bedingungen erf???llen: Eheliche Geburt, keine Rechtsh???ndel in anderen Orten, wirtschaftliche Unabh???ngigkeit oder Meisterbrief (Lehrbrief), Stellen eines B???rgen, keine Leibeigenschaft. Nicht alle Klassen und St???nde erhielten das B???rgerrecht, sodass die Statistik nur bedingt repr???sentativ ist. Ausgenommen waren Lohnarbeiter, Gesellen, Tagel???hner und Dienstboten. Sie mussten aber bei Besitz eines Hauses B???rger werden. (Quelle: Berlin 1650-1800 Sozialgeschichte einer Residenz, Helga Schulz), Format 135 x 215, 410 Seiten, Softcover.
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