Aufgrund von Richtlinien der Europ???ischen Gemeinschaft sind die Mitgliedstaaten der EG verpflichtet, Verbote der Diskriminierung wegen der "Rasse" und ethnischen Herkunft, der Religion und Weltanschauung, des Alters, der sexuellen Orientierung, einer Behinderung und des Geschlechts zum Bestandteil des Arbeitsrechts sowie - Verbote der Diskriminierung wegen der "Rasse" und ethnischen Herkunft sowie des Geschlechts zum Bestandteil des Vertragsrechts zu machen. In Deutschland werden diese gemeinschaftsrechtlichen ...
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Aufgrund von Richtlinien der Europ???ischen Gemeinschaft sind die Mitgliedstaaten der EG verpflichtet, Verbote der Diskriminierung wegen der "Rasse" und ethnischen Herkunft, der Religion und Weltanschauung, des Alters, der sexuellen Orientierung, einer Behinderung und des Geschlechts zum Bestandteil des Arbeitsrechts sowie - Verbote der Diskriminierung wegen der "Rasse" und ethnischen Herkunft sowie des Geschlechts zum Bestandteil des Vertragsrechts zu machen. In Deutschland werden diese gemeinschaftsrechtlichen Diskriminierungsverbote durch das "Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz" (AGG) umgesetzt. Diskriminierungsverbote werden damit k???nftig in zahlreichen Lebensbereichen eine zentrale Rolle spielen; ihre Beachtung wird auch gerichtlich ???berpr???ft und durchgesetzt werden k???nnen. Das neue Gesetz wird vorgestellt, seine gemeinschaftsrechtlichen Hintergr???nde werden er???rtert. Ferner werden die neuen Regelungen anhand von Beispielen aus der Praxis nationaler und ausl???ndischer Gerichte sowie aktueller Fragen f???r einzelne Bereiche vertieft untersucht.
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