Inhaltsangabe: Zusammenfassung: Die Vorschrift des ??? 3c EStG f???hrte bis zur Unternehmenssteuerreform 2001 ein ???relatives Schattendasein." Als ???Gegenpol" zu im Gro???en und Ganzen relativ unspektakul???ren Steuerbefreiungen, die auch nicht die Masse der Bev???lkerung bzw. kumulativ betrachtet hohe Betr???ge betreffen, wurde der Vorschrift auch in Kommentaren meist vergleichsweise wenig Beachtung geschenkt. Man k???nnte die Regelung f???r selbstverst???ndlich bzw. die Vorschrift sogar f???r ???berfl???ssig halten, so ...
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Inhaltsangabe: Zusammenfassung: Die Vorschrift des ??? 3c EStG f???hrte bis zur Unternehmenssteuerreform 2001 ein ???relatives Schattendasein." Als ???Gegenpol" zu im Gro???en und Ganzen relativ unspektakul???ren Steuerbefreiungen, die auch nicht die Masse der Bev???lkerung bzw. kumulativ betrachtet hohe Betr???ge betreffen, wurde der Vorschrift auch in Kommentaren meist vergleichsweise wenig Beachtung geschenkt. Man k???nnte die Regelung f???r selbstverst???ndlich bzw. die Vorschrift sogar f???r ???berfl???ssig halten, so selbstverst???ndlich erscheint die Intention, welche dahinter steckt. Dies ???nderte sich aber mit der Verabschiedung des StSenkG am 14.7.2000 und der Einf???hrung des sog. Halbeink???nfteverfahrens. Der Anwendungsbereich des ??? 3c EStG wurde dabei wesentlich erweitert. ??? 3c Abs.1 EStG erfasst nunmehr nicht nur die Behandlung von Ausgaben im Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen im Allgemeinen, sondern auch Aufwendungen (Finanzierungsaufwendungen, Beratungskosten, Verwaltungskosten, etc.) im Zusammenhang mit steuerfreien Beteiligungseinnahmen i.S.d. ??? 8b KStG. ??? 3c Abs.2 EStG regelt die Behandlung von Ausgaben im Zusammenhang mit Beteiligungseinnahmen i.S.d. ??? 3 Nr.40 EStG. Im einem ersten Teil der Arbeit werden zun???chst die wesentlichen Aussagen des ??? 3c Abs.1 EStG und Abs. 2 EStG aufgezeigt. Dabei werden v.a. die generellen Wesensmerkmale der beiden Abs???tze herausgearbeitet, z.B. den Unterschied zwischen ???Unmittelbarkeit" und ???Mittelbarkeit" bzw. welche Folgen sich f???r die Abzugsf???higkeit der entsprechenden Beteiligungsausgaben ergeben. Die Behandlung von Ausgaben im Zusammenhang mit einbringungsgeborenen Anteilen, sowie die Abgrenzung bzw. Behandlung von Ausgaben im Zusammenhang mit ausl???ndischen Beteiligungen werden ausf???hrlich erkl???rt. Anschlie???end wird einem zweiten theoretischen Part, der aber anschaulich durch Beispiele und Gesetzestexte unterst???tzt wird, dargestellt, wieso die Regelungen des ??? 3c Abs.1 EStG und ??? 3c Abs.2 EStG systemwidrig und verfassungswidrig bzw. mi
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