Im Zentrum dieses Buches steht das Verhaltnis von Recht und Moral. Der Rechtspositivismus behauptet, dass beides zu trennen sei. Sowohl der Begriff des Rechts als auch der Begriff der Rechtsgeltung seien moralfrei zu definieren. Robert Alexy versucht zu zeigen, dass diese These falsch ist. Es gibt erstens begrifflich notwendige Zusammenhange zwischen Recht und Moral, und zweitens sprechen normative Grunde dafur, die Begriffe des Rechts und der Rechtsgeltung so zu definieren, dass sie moralische Elemente einschliessen. ...
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Im Zentrum dieses Buches steht das Verhaltnis von Recht und Moral. Der Rechtspositivismus behauptet, dass beides zu trennen sei. Sowohl der Begriff des Rechts als auch der Begriff der Rechtsgeltung seien moralfrei zu definieren. Robert Alexy versucht zu zeigen, dass diese These falsch ist. Es gibt erstens begrifflich notwendige Zusammenhange zwischen Recht und Moral, und zweitens sprechen normative Grunde dafur, die Begriffe des Rechts und der Rechtsgeltung so zu definieren, dass sie moralische Elemente einschliessen. Deshalb muss der Rechtspositivismus als umfassende Theorie des Rechts scheitern. Diese Thesen werden in dem angefugten Artikel Die Doppelnatur des Rechts zu einem System der Institutionalisierung der praktischen Vernunft weiterentwickelt, das alle Elemente des demokratischen Verfassungsstaates erfasst.
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