Aktuelle Rechtsprechung zur Kalkulation zus?tzlicher Leistungen in Bauvertr?gen: Welche Bedeutung hat die aktuelle Rechtsprechung zu º 2 Abs. 3, 5 und 6 VOB/B f?r die zuk?nftige Kalkulationspraxis von Nachtr?gen unter Ber?cksichtigung des neuen
Aktuelle Rechtsprechung zur Kalkulation zus?tzlicher Leistungen in Bauvertr?gen: Welche Bedeutung hat die aktuelle Rechtsprechung zu º 2 Abs. 3, 5 und 6 VOB/B f?r die zuk?nftige Kalkulationspraxis von Nachtr?gen unter Ber?cksichtigung des neuen...
Masterarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Note: 1,0, Philipps-Universit???t Marburg (Institut f???r Verfahrensrecht), Veranstaltung: Masterstudiengang Baurecht und Baubegleitung - von der Projektentwicklung bis zur Streitbeilegung, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit befasst sich mit den aktuellen Themen der Kalkulationspraxis zu Nachtr???gen bei ???nderungen des Bauentwurfs und zus???tzlichen Leistungen nach VOB/B. Rundum der aktuellen BGH-Rechtsprechung zu ? ...
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Masterarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Note: 1,0, Philipps-Universit???t Marburg (Institut f???r Verfahrensrecht), Veranstaltung: Masterstudiengang Baurecht und Baubegleitung - von der Projektentwicklung bis zur Streitbeilegung, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit befasst sich mit den aktuellen Themen der Kalkulationspraxis zu Nachtr???gen bei ???nderungen des Bauentwurfs und zus???tzlichen Leistungen nach VOB/B. Rundum der aktuellen BGH-Rechtsprechung zu ??? 2 Abs. 2 und 3 VOB/B, ersten Urteilen von Gerichten zu ??? 2 Abs. 5 und 6 VOB/B und dem neuen Werkvertragsrecht vom 01.01.2018 ergeben sich vielerlei neue Fragen, die es in der Hinsicht zu beantworten gilt. Speziell geht es um die Beantwortung der Frage, ob das neue Bauvertragsrecht in Verbindung mit der aktuellen Rechtsprechung zu einer ???nderung der bisherigen Kalkulationspraxis von Nachtr???gen f???hren kann. Es werden hier Vertragskonstellationen zwischen mittelst???ndischen Bauunternehmen und anderen Unternehmen bzw. ???ffentlichen Auftraggebern betrachtet. Vertr???ge mit Verbrauchern werden nur am Rande betrachtet. Mit dem neuen Bauvertragsrecht ist eine neue Zeit des Bauvertragsrechts im BGB eingel???utet worden. Der Bauvertrag (?????? 650ff. BGB) besitzt nun ein eigenes Kapitel und findet sich erstmalig im deutschen Gesetz wieder. Neben dem Bauvertrag finden auch der Architekten- und Ingenieurvertrag sowie der Verbraucherbauvertrag und der Bautr???gervertrag Platz. Der Bauvertrag ist ein spezifisches Anwendungsgebiet eines Werkvertrags und bedarf somit besonderen Anforderungen. Das alte Werkvertragsrecht umfasste mit den bisherigen Regelungen jegliche Art von Werkvertrag ohne weitere Spezifizierung. Hier genau liegt das Problem. Die Herstellung eines ma???angefertigten Anzugs ist davon genauso umfasst wie der hier zu behandelnde Bauvertrag. Durch die mangelnde Ber???cksichtigung des spezifischen Bauvertrags war es absehbar und auch notwendig, wichtige Vertragsbestandte
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